Landschaftsplanung

Bauvorhaben sind häufig mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Daher ist vor Beginn die Erstellung sowohl von Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) als auch von Artenschutzprüfungen (ASP) notwendig. Beide Verfahren dienen der Feststellung und Erhaltung von schützenswerter bestehender Flora und Fauna im Planungsgebiet.

Gern fertigen wir diese naturschutzrechtlichen Unterlagen für Ihr Projekt an oder übernehmen die ökologische Baubegleitung.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Landschaftsplanung umfassen

  • landschaftspflegerische Begleitpläne
  • Artenschutzprüfungen Stufe 1
  • Umweltverträglichkeitsvorprüfungen
  • Einholung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen
  • ökologische Baubegleitung

 

Wir machen es – einfach!